Europäisches Patentamt

Europäisches Patentamt
Europäisches Patẹntamt,
 
Abkürzung EPA, als Organ der Europäischen Patentorganisation errichtete Behörde zur Erteilung europäischer Patente nach dem Europäischen Patentübereinkommen (Europäisches Patentrecht). Das EPA wurde am 1. 11. 1977 eröffnet und nimmt seit 1. 6. 1978 europäische Patentanmeldungen entgegen; Sitz ist München (Zweigstelle in Den Haag mit weiteren Dienststellen in Berlin und Wien). Das EPA wird von einem Präsidenten geleitet. Es ist in fünf Generaldirektionen gegliedert, denen jeweils ein Vizepräsident vorsteht. Amtssprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch. Entscheidungen des EPA unterliegen der Beschwerde, über die eine Beschwerdekammer befindet. Entscheidungen des EPA als supranationale Behörde haben unmittelbare Rechtswirkungen in den Vertragsstaaten, für die das europäische Patent angemeldet wurde. Das EPA ist auch zuständige Behörde für die Entgegennahme internationaler Anmeldungen sowie die Recherche und vorläufige Prüfung im Rahmen des Patentzusammenarbeitsvertrags. Die Bedeutung des EPA zeigt sich darin, dass 1999 über 121 000 europäische und internationale Anmeldungen eingereicht wurden; davon stammen etwa 71 000 aus dem außereuropäischen Raum.

Universal-Lexikon. 2012.

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